I. Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Eleven2 GmbH.
II. Anmeldebedingungen
Durch eine Buchung auf der Webseite der Eleven2 GmbH (eleven2.ch) oder einen anderen schriftlichen Weg bestätigt der/die Teilnehmer*in die Kenntnisnahme dieser AGB’s und ist bindend für die/den in der Anmeldung aufgeführte Ausbildung, Seminar oder Workshop angemeldet. Durch die Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer*in das Kursgeld zu den in der Ausschreibung und Anmeldung festgelegten Konditionen bezüglich Höhe und Fälligkeit zu bezahlen. Diese Bedingungen gelten auch, wenn eine Ausbildung, ein Seminar oder ein Workshop seitens des Veranstalters verschoben werden muss.
III. Kosten und Zahlungsfristen
Die Kosten der einzelnen Weiterbildungsangebote sind vor Beginn fällig, spätestens jedoch innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist. Einsprachen gegen Rechnungen sind innert 8 Tagen seit Erhalt der Rechnung per Email zu stellen. Normalerweise gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen. Liegt eine Ausbildung mehr als 45 Tage in der Zukunft werden CHF 500.- Anzahlung verrechnet und der Restbetrag 1 Monat vor Seminarstart. Promos mit Spezialpreisen werden immer mit 30 Tagen Zahlungsfrist in Rechnung gestellt, unabhängig vom Seminarstart.
IV. Ratenzahlung
Auf Wunsch können die Ausbildungskosten in Raten bezahlt werden. Der Wunsch nach Teilzahlung kann bei der Buchung angegeben werden. Es ist zu beachten, dass pro Rate ein Zuschlag von CHF 20.00 erhoben wird. Für Beträge unter CHF 500.- sind keine Ratenzahlungen möglich.
V. Annullations-Regeln für Ausbildungen, Seminare und Workshops
Annullations-Regeln allgemein
Eine Abmeldung hat ausschliesslich mit eingeschriebenem Brief vor Ablauf der angegebenen Fristen an die Eleven2 GmbH zu erfolgen. Der Ausbildungsbeginn ist vom gebuchten Seminar abhängig und ist online und in der Buchungsbestätigung sichtbar. Die Nichtbezahlung der Ausbildungskosten gilt nicht als Abmeldung. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit. Die Annullations-Bedingungen gelten auch, wenn eine Ausbildung, ein Seminar oder Workshop seitens des Veranstalters verschoben werden muss und der Teilnehmer aus diesem Grund zurücktreten möchte. Bei Absage eines Seminars durch den Veranstalter ohne Ersatztermin erhält der Teilnehmer 100% der Kosten zurückerstattet. Bei Bundlebuchungen (Buchung von mehreren Mehrtagesseminaren zu Spezialkonditionen) gilt der Start des ersten Seminars als relevant für die Annulationsfristen aller Seminare.
Annullations-Regeln vor Beginn eines Mehrtages-Seminars bzw. einer Ausbildung
Bis 91 Kalendertage vor dem Seminar oder vor Ausbildungsbeginn (Stichtag) werden CHF 250.- Unkostenbeitrag fällig. Ab 90 Kalendertagen bis zum Start werden 100% der Seminar-/Ausbildungskosten fällig.
Annullations-Regeln vor Beginn eines 1-Tages-Seminars oder Workshops
Von 30 bis 14 Kalendertage vor dem Seminar (Stichtag) werden 50% der Seminarkosten als Unkostenbeitrag fällig. Danach sind 100% der Kurskosten fällig.
Annullations-Regeln nach Beginn eines/r Seminars/Workshops/Ausbildung
Ein Rücktritt aus einem laufenden Seminar oder einer laufenden Ausbildung wird nicht rückvergütet. Die Kosten sind zu 100% fällig. Bei Bundlebuchungen (Buchung von mehreren Mehrtagesseminaren zu Spezialkonditionen) gilt der Start des ersten Seminars als relevant für die Annulationsfristen aller Seminare.
Vorbehalt der Eleven2 GmbH
Bei einem Rücktritt durch den/die Teilnehmer*in aus wichtigem Grund (z.B. Todesfall, Unfall, Krankheit) können besondere Regelungen gelten. Aus wichtigem Grund (z.B. Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung, Störung des Unterrichts trotz schriftlicher Abmahnung, grobes Fehlverhalten des Teilnehmers) behält sich die Eleven2 GmbH vor, einen Teilnehmer auszuschliessen und den Vertrag per sofort aufzulösen. Die Kurskosten für das entsprechende Bildungsangebot ist in diesem Fall trotzdem geschuldet.
VI. Absenzen / Verschiebungen
Das Fehlen bei einem Seminar/Seminartag kann nicht zurückvergütet werden. Im Rahmen einer NLP Ausbildung müssen Fehltage bei der nächstmöglichen Gelegenheit nachgeholt werden, da die Lizenz der Society of NLP dem/der Teilnehmer*in nur bei vollständiger Teilnahme ausgehändigt wird.
VII. Ausbildungsinhalte
Der Seminarinhalt richtet sich nach der Ausschreibung des jeweiligen Ausbildungslehrgangs, Seminars bzw. Workshops auf unserer Internetseite www.eleven2.ch unter der jeweiligen Rubrik oder dem dazugehörigen Flyer.
VIII. Coachings
Einzelcoachings können bis 48 Std vor dem vereinbarten Termin kostenfrei verschoben oder annulliert werden. Danach gilt das Coaching als absolviert und die Kosten sind zu 100% geschuldet. Bei einer Absenz aus wichtigem Grund (z.B. Todesfall, Unfall, Krankheit) können besondere Regelungen gelten. Die Eleven2 GmbH behält sich vor, eine schriftliche Bestätigung (z. B. ein Arztzeugnis) zu verlangen.
IX. Zahlungserinnerung / Mahnung
Wird nach einmaliger Zahlungserinnerung der Rechnungsbetrag nicht fristgerecht beglichen, wird automatisch eine Mahnung ausgelöst. Diese kostet jeweils CHF 30.-. Danach folgt die Betreibung. Der offene Rechnungsbetrag (inkl. Mahngebühren und Zinsen) kann jederzeit an eine Drittpartei zum Inkasso gegeben werden.
X. Versicherung / Haftung
Die Eleven2 GmbH schliesst jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Jede*r Teilnehmer*in der Ausbildungen, der Workshops und der Coachings im Rahmen der Eleven2 GmbH ist selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung (Unfall- und Haftpflichtversicherung) verantwortlich. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Eleven2 GmbH nicht haftbar gemacht werden.
XI. Steuerbescheinigung
Um die Ausbildung/den Workshop und die damit verbundenen Kosten steuerlich geltend zu machen, erhält der/die Teilnehmer*in auf Wunsch eine Bestätigung über seine/ihre Zahlung und seine/ihre Teilnahme.
XII. Datenschutz
Die Bearbeitung persönlicher Daten (Bild und Ton eingeschlossen) erfolgt mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des Datenschutzes. Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer*in einverstanden, dass die Eleven2 GmbH und andere Firmen innerhalb der Smiling Tree AG die Daten (Personaldaten, gebuchte Lehrgänge, Zahlungsmoral usw.) für Administration, Marketing und Werbung usw. speichern und verwenden können. Adressangaben und Telefonnummern können im Rahmen der Schulorganisation zum Beispiel als Klassenliste usw. verwendet werden. Diese Verwendungszwecke bestehen über die Beendung hinaus. Mit dieser Anmeldung erteilt der/die Teilnehmer*in sein Einverständnis, dass die genannten Daten archiviert werden.
Gerichtsstand
Für Rechtsbeziehungen mit der Eleven2 GmbH ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Kemptthal.
Kemptthal, August 2025 / Die Geschäftsleitung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eleven2 GmbH
The Valley - Kemptpark 9
CH-8310 Kemptthal